RS OGH 2020/11/26 4Ob191/20x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2020
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Norm

EO §405

Rechtssatz

Die Anpassung des Bruchteilstitels gemäß § 405 EO kann nur im Exekutionsverfahren und nicht im Unterhaltsfestsetzungsverfahren erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133386

Im RIS seit

20.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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