RS OGH 2020/11/26 4Ob191/20x

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Veröffentlicht am 26.11.2020
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Norm

EO §405

Rechtssatz

Das Exekutionsgericht hat gemäß § 405 EO in jenen Fällen, in denen Unterhaltsleistungen oder sonstige wiederkehrende Leistungen in einem Bruchteil des Einkommens des Verpflichteten geschuldet werden, eine Anpassung des Unterhaltstitels vorzunehmen und den Bruchteilstitel in einen Festbetragstitel umzuwandeln. Dies geschieht dadurch, dass der Umfang der zu vollstreckenden Forderung in der Exekutionsbewilligung betragsmäßig festgesetzt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133385

Im RIS seit

20.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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