RS Vwgh 2020/11/9 Ra 2020/01/0372

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Veröffentlicht am 09.11.2020
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §293
StbG 1985 §10 Abs1b
StbG 1985 §10 Abs5

Rechtssatz

Der Fremde hat es zwar nicht zu vertreten, dass vorliegend das Haushaltseinkommen seiner Eltern im maßgeblichen Berechnungszeitraum nach § 10 Abs. 5 StbG nicht den - hier für ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Ehepaar samt Kind maßgeblichen - "Haushaltsrichtsatz" nach § 293 Abs. 1 ASVG erreicht. Dennoch stellt dieser Umstand keinen mit einer Behinderung oder einer dauerhaften schwerwiegenden Krankheit gemäß § 10 Abs. 1b StbG vergleichbaren Grund dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010372.L06

Im RIS seit

18.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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