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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
ASVG §293Rechtssatz
Der Fremde hat es zwar nicht zu vertreten, dass vorliegend das Haushaltseinkommen seiner Eltern im maßgeblichen Berechnungszeitraum nach § 10 Abs. 5 StbG nicht den - hier für ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Ehepaar samt Kind maßgeblichen - "Haushaltsrichtsatz" nach § 293 Abs. 1 ASVG erreicht. Dennoch stellt dieser Umstand keinen mit einer Behinderung oder einer dauerhaften schwerwiegenden Krankheit gemäß § 10 Abs. 1b StbG vergleichbaren Grund dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010372.L06Im RIS seit
18.01.2021Zuletzt aktualisiert am
18.01.2021