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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
ASVG §293Rechtssatz
Bei einem gemeinsamen Haushalt hat das Haushaltseinkommen der unterhaltspflichtigen Eltern unter Berücksichtigung der zu versorgenden Personen entsprechend § 10 Abs. 5 StbG, wonach die Höhe der nachzuweisenden Einkünfte an die Richtsätze des § 293 ASVG anknüpft, den "Haushaltsrichtsatz" nach § 293 ASVG zu erreichen (vgl. VwGH 3.9.2018, Ro 2017/01/0004, Rn. 15, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010372.L05Im RIS seit
18.01.2021Zuletzt aktualisiert am
18.01.2021