RS Vwgh 2020/11/9 Ra 2020/01/0372

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Veröffentlicht am 09.11.2020
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §293
StbG 1985 §10 Abs5

Rechtssatz

Bei einem gemeinsamen Haushalt hat das Haushaltseinkommen der unterhaltspflichtigen Eltern unter Berücksichtigung der zu versorgenden Personen entsprechend § 10 Abs. 5 StbG, wonach die Höhe der nachzuweisenden Einkünfte an die Richtsätze des § 293 ASVG anknüpft, den "Haushaltsrichtsatz" nach § 293 ASVG zu erreichen (vgl. VwGH 3.9.2018, Ro 2017/01/0004, Rn. 15, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010372.L05

Im RIS seit

18.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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