RS Vwgh 2020/11/9 Ra 2020/01/0372

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.2020
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §293
StbG 1985 §10 Abs1 Z7
StbG 1985 §10 Abs5

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2017/01/0004 B 3. September 2018 RS 5

Stammrechtssatz

Im Fall von minderjährigen und gegenüber ihren Eltern unterhaltsberechtigten Verleihungswerbern ohne eigenes Einkommen ist für die Beurteilung des auch für Minderjährige geltenden Erfordernisses des gesicherten Lebensunterhaltes jener der unterhaltspflichtigen Eltern als Haushaltseinkommen heranzuziehen (vgl. etwa VwGH 28.10.2009, 2007/01/0944, mwN, oder auch 21.1.2010, 2007/01/1136).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010372.L04

Im RIS seit

18.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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