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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
ASVG §293Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2017/01/0004 B 3. September 2018 RS 5Stammrechtssatz
Im Fall von minderjährigen und gegenüber ihren Eltern unterhaltsberechtigten Verleihungswerbern ohne eigenes Einkommen ist für die Beurteilung des auch für Minderjährige geltenden Erfordernisses des gesicherten Lebensunterhaltes jener der unterhaltspflichtigen Eltern als Haushaltseinkommen heranzuziehen (vgl. etwa VwGH 28.10.2009, 2007/01/0944, mwN, oder auch 21.1.2010, 2007/01/1136).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010372.L04Im RIS seit
18.01.2021Zuletzt aktualisiert am
18.01.2021