Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §9 Abs2Rechtssatz
Sofern der Revisionswerber zur Zulässigkeit der Revision vorbringt, es fehle Rechtsprechung des VwGH zur Frage, ob eine Frist für die freiwillige Ausreise festgesetzt werden dürfe, wenn zugleich die Unzulässigkeit der Abschiebung ausgesprochen werde, so ist er auf den eindeutigen Wortlaut des mit "Frist für die freiwillige Ausreise" überschriebenen § 55 FrPolG 2005 zu verweisen, nach dessen Abs. 1 "[mit] einer Rückkehrentscheidung gemäß § 52 [...] zugleich eine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt" wird (vgl. auch VwGH 8.6.2020, Ra 2018/19/0478, Rn. 11 und 16). Die Unzulässigkeit der Abschiebung steht dabei der Erlassung einer Rückkehrentscheidung nicht entgegen (vgl. VwGH 28.1.2020, Ra 2019/01/0406, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010407.L02Im RIS seit
18.01.2021Zuletzt aktualisiert am
18.01.2021