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41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §35Beachte
Rechtssatz
Wenn das BVwG das Unterbleiben einer Belehrung gemäß § 13 Abs. 4 BFA-VG 2014 im Zusammenhang mit der nicht erfolgten persönlichen Vorsprache der Revisionswerberin bei der Österreichischen Botschaft sieht, ist ihm entgegenzuhalten, dass die in § 13 Abs. 4 BFA-VG 2014 geregelte Verpflichtung des BVwG nicht an eine bereits erfolgte persönliche Vorsprache geknüpft ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020200262.L05Im RIS seit
19.03.2021Zuletzt aktualisiert am
19.03.2021