RS Vwgh 2020/12/3 Ra 2020/20/0262

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Veröffentlicht am 03.12.2020
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §35
BFA-VG 2014 §13 Abs4

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2020/20/0258 E 22.01.2021

Rechtssatz

Wenn das BVwG das Unterbleiben einer Belehrung gemäß § 13 Abs. 4 BFA-VG 2014 im Zusammenhang mit der nicht erfolgten persönlichen Vorsprache der Revisionswerberin bei der Österreichischen Botschaft sieht, ist ihm entgegenzuhalten, dass die in § 13 Abs. 4 BFA-VG 2014 geregelte Verpflichtung des BVwG nicht an eine bereits erfolgte persönliche Vorsprache geknüpft ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020200262.L05

Im RIS seit

19.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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