RS Vwgh 2020/12/7 Ra 2019/21/0163

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Veröffentlicht am 07.12.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs7

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/15/0121 E 18. Mai 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG wirkt die Aufhebung eines Gesetzes auf den Anlassfall zurück. Es ist daher hinsichtlich des Anlassfalles so vorzugehen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Norm bereits zum Zeitpunkt der Verwirklichung des dem Bescheid zugrunde gelegten Tatbestandes nicht mehr der Rechtsordnung angehört hätte (vgl. VwGH 28.4.2011, 2010/15/0182).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019210163.L02

Im RIS seit

18.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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