RS Lvwg 2020/11/19 LVwG-AV-378/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2020
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

19.11.2020

Norm

AWG 2002 §1 Abs3
AWG 2002 §2
AWG 2002 §62 Abs2
DeponieV 2008 §34 Abs2

Rechtssatz

Als Abfallbehandlungsanlage ist einerseits die Behandlungsanlage in ihrer Gesamtheit (zB eine Deponie mit den entsprechenden Einrichtungen, wie Zwischenlager, Labor, Gebäude des Personals) und andererseits ein bestimmter Anlagenteil einer Produktionsanlage (zB eine betriebseigene Deponie oder eine Verbrennungsanlage im Zusammenhang mit einer Produktionsanlage) zu verstehen (vgl Scheichl/Zauner/Berl, AWG 2002 § 2 Rz 176 mwN).

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Entfernungsauftrag; Bodenaushub; Deponie; Behandlungsanlage; Abfallbegriff;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.378.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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