Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
19.11.2020Norm
AWG 2002 §1 Abs3Rechtssatz
Als Abfallbehandlungsanlage ist einerseits die Behandlungsanlage in ihrer Gesamtheit (zB eine Deponie mit den entsprechenden Einrichtungen, wie Zwischenlager, Labor, Gebäude des Personals) und andererseits ein bestimmter Anlagenteil einer Produktionsanlage (zB eine betriebseigene Deponie oder eine Verbrennungsanlage im Zusammenhang mit einer Produktionsanlage) zu verstehen (vgl Scheichl/Zauner/Berl, AWG 2002 § 2 Rz 176 mwN).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Entfernungsauftrag; Bodenaushub; Deponie; Behandlungsanlage; Abfallbegriff;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.378.001.2020Zuletzt aktualisiert am
15.01.2021