Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
19.11.2020Norm
AWG 2002 §1 Abs3Rechtssatz
Vergleichsmaßstab iSd § 62 Abs 2 AWG 2002 ist nicht nur der Genehmigungsbescheid schlechthin, sondern jene Vorgaben, die sich aus der Rechtsordnung ergeben. Das ergibt sich daraus, dass einerseits jene Maßnahmen nach § 62 Abs 2 AWG 2002 vorzuschreiben sind, welche zur Einhaltung der Rechtsordnung (und nicht nur des Genehmigungskonsenses) erforderlich sind. Andererseits verleiht der Genehmigungsbescheid dem Antragsteller ein individuelles Recht, welches ua voraussetzt, dass durch das zu genehmigende Deponieprojekt die Einhaltung der Bestimmungen der DVO 2008 garantiert sind (vgl § 43 Abs 4 AWG).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Entfernungsauftrag; Bodenaushub; Deponie; Behandlungsanlage; Abfallbegriff;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.378.001.2020Zuletzt aktualisiert am
15.01.2021