RS Vwgh 1961/7/4 0099/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1961
beobachten
merken

Index

Baurecht - Wien
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauO Wr §129 Abs2
BauO Wr §135 Abs3
VStG §5 Abs1

Rechtssatz

Der zur Straflosigkeit mangels eines subjektiven Verschuldens erforderliche Entlastungsbeweis bei Verletzung der Instandhaltungspflicht kann nur dann als erbracht angesehen werden, wenn der Hauseigentümer (Hausverwalter) nachzuweisen vermag, dass er den Zustand des Gebäudes laufend überwacht und, als er ein Baugebrechen festgestellt hat, unverzüglich alles in seinen Kräften stehende unternommen hat, um das Baugebrechen in kürzester Frist zu beseitigen.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1961000099.X03

Im RIS seit

15.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten