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Arbeitsrecht - AuslBGNorm
AVG §14Rechtssatz
Ein in Österreich lebender Ausländer ist verpflichtet, sich über die (österreichischen) gesetzlichen Vorschriften zu informieren, auch wenn er der deutschen Sprache nicht mächtig wäre. Es kann nicht das Verschulden an der Unkenntnis des Gesetzes der Behörde zugeschoben und die Behörde allgemein und ausnahmslos verpflichtet werden, beim Parteienverkehr mit Ausländern immer einen Dolmetscher zuzuziehen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens ManuduktionspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002411.X04Im RIS seit
15.01.2021Zuletzt aktualisiert am
15.01.2021