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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §10 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/16/0025 B 14. Mai 1992 RS 1Stammrechtssatz
Wird statt an den Zustellungsbevollmächtigten an den von diesem Vertretenen zugestellt, so ist die Zustellung unwirksam (Hinweis Walter-Mayer, Das österreichische Zustellrecht, Wien 1983, S 51 Anm 9, insbesondere Abs 2 zu § 9).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012160011.X04Im RIS seit
18.01.2021Zuletzt aktualisiert am
18.01.2021