Norm
ArbVG §7Rechtssatz
Das Lycée Fran?ais in Wien als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine juristische Person, die den Vorschriften des 1. Hauptstücks des I. Teils des ArbVG unterliegt und für die bei ihr bestehenden Arbeitsverhältnisse selbst kollektivvertragsfähig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133364Im RIS seit
15.01.2021Zuletzt aktualisiert am
15.01.2021