Norm
KMG 2019 §5 Abs2Rechtssatz
Das Rücktrittsrecht nach § 5 Abs 2 KMG aF besteht nicht nur, wenn die Bestätigung gemäß § 14 Z 3 KMG aF nicht ausgehändigt wurde, sondern auch dann, wenn die ausgehändigte Bestätigung wesentlich fehlerhaft ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anleger, Rücktritt, Rücktrittsrecht, Bestätigung, Anlegerbestätigung, fehlerhafteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133359Im RIS seit
14.01.2021Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021