Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
14.12.2020Norm
GewO 1994 §74 Abs2 Z1Rechtssatz
Aus der Natur eines Genehmigungsverfahrens als Projektverfahren ergibt sich, dass - sofern das Projekt noch nicht tatsächlich verwirklicht wurde - die von der Betriebsanlage zu erwartenden Emissionen nicht gemessen, sondern lediglich berechnet werden können (vgl VwGH Ra 2015/04/0053).
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Einwendungen; Immissionen; Nachbar; subjektiv öffentliches Recht; Akteneinsicht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.535.001.2020Zuletzt aktualisiert am
14.01.2021