Index
Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §31Rechtssatz
Ein tatsächliches Zukommen eines Ladungsbescheides einen Tag vor der Verhandlung ist nicht als "rechtzeitige" Verständigung im Sinne des § 42 Abs 2 AVG 1950 anzusehen, doch kommt dieser Mangel nur zum Tragen, wenn ein Vertagungsantrag gestellt und dieser abgewiesen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979002205.X02Im RIS seit
14.01.2021Zuletzt aktualisiert am
14.01.2021