Norm
IO §191 Abs2Rechtssatz
Die Annahme des vom Schuldner vorgeschlagenen Zahlungsplans ist keine Voraussetzung für eine Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00239:2019:RWN0000031Im RIS seit
13.01.2021Zuletzt aktualisiert am
13.01.2021