Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
10.11.2020Norm
VwGG §30a Abs3Rechtssatz
Voraussetzung für die Stattgabe eines Aufschiebungsbegehrens ist, dass die bekämpfte Entscheidung einem Vollzug zugänglich ist. Entscheidungen, mit denen ein Nachprüfungsantrag ab- oder zurückgewiesen wird, sind in der Regel einem Vollzug nicht zugänglich (vgl VwGH AW 2008/04/0065 = RPA-Slg 2009/11).
Schlagworte
Vergabe; Verfahrensrecht; Revision; Antrag; aufschiebende Wirkung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.VG.8.009.2020Zuletzt aktualisiert am
12.01.2021