RS Vwgh 1955/1/28 1354/54

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Veröffentlicht am 28.01.1955
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §24 Abs1
AVG §31

Rechtssatz

Auch bei der Behandlung der Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ist eine Ersatzzustellung nicht zulässig, wenn die Behörde die Zustellung eine Postsendung zu eigenen Handen des Empfängers angeordnet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1954001354.X00

Im RIS seit

11.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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