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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §24 Abs1Rechtssatz
Auch bei der Behandlung der Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ist eine Ersatzzustellung nicht zulässig, wenn die Behörde die Zustellung eine Postsendung zu eigenen Handen des Empfängers angeordnet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1954001354.X00Im RIS seit
11.01.2021Zuletzt aktualisiert am
11.01.2021