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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §201 Abs2 Z3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2014/15/0035 E 26. November 2015 RS 4Stammrechtssatz
Die Ergänzung einer mangelhaften Begründung der auf Grund der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmegründen dar (vgl. das Erkenntnis vom 28. Februar 2012, 2008/15/0005, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017150044.L02.1Im RIS seit
15.01.2021Zuletzt aktualisiert am
18.01.2021