RS Vwgh 2020/11/25 Ra 2020/17/0107

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Veröffentlicht am 25.11.2020
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
GSpG 1989 §53

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist das Beschlagnahmeverfahren nach dem GSpG ein Mehrparteienverfahren, bei dem nicht nur dem Eigentümer der beschlagnahmten Gegenstände Parteistellung zukommt (vgl. etwa VwGH 29.4.2019, Ra 2017/17/0967, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020170107.L01

Im RIS seit

11.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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