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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/11/0131 E 23. März 2004 RS 1Stammrechtssatz
Sowohl hinsichtlich der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung bilden verkehrspsychologische Stellungnahmen eine nachvollziehbare Grundlage für das zu erstattende ärztliche Sachverständigengutachten, wenn aus ihnen die durchgeführten Tests und die dabei erzielten Ergebnisse hervorgehen und begründet wird, warum Testergebnisse außer der Norm liegen (Hinweis E 28.5.2002, 2002/11/0061).
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Gutachten Auswertung fremder BefundeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020110198.L03Im RIS seit
11.01.2021Zuletzt aktualisiert am
11.01.2021