Entscheidungsdatum
16.11.2020Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W151 2190338-1/20E
W151 2190371-1/23E
W151 2190359-1/16E
W151 2190363-1/16E
W151 2190367-1/16E
Gekürzte Ausfertigung des am 30.10.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Doris KOHL, MCJ über die Beschwerden von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch MigrantInnenverein St. Marx, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Burgenland, jeweils vom 22.02.2018, Zl. 1104711004-160203092, Zl. 1104710410-160203149, Zl. 1104702005-160203173, Zl. 1130600905-161289157, Zl. 1104702506-16023165, jeweils wegen §§ 3, 8, 10 und 57 AsylG 2005 sowie §§ 46, 52 und 55 FPG 2005 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:
A)
I. Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan gemäß § 3 Abs 1 iVm § 34 Abs. 2, 4 und 5 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, idgF, (AsylG) jeweils der Status eines Asylberechtigten zuerkannt.
II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wird festgestellt, dass XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 30.10.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Asylgewährung von Familienangehörigen Familienverfahren Flüchtlingseigenschaft gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2020:W151.2190371.1.00Im RIS seit
11.01.2021Zuletzt aktualisiert am
11.01.2021