Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.11.2020Norm
AuslBG §3 Abs1Rechtssatz
Bei der Verwirklichung des § 3 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG wird nicht auf das Ausmaß die Beschäftigung abgestellt, dh geringfügig, teilbeschäftigt oder vollbeschäftigt (siehe auch § 2 Abs 2 AuslBG). Das Tatbild dieser Übertretung besteht in der Beschäftigung eines Ausländers ohne entsprechende arbeitsmarktrechtliche Zulassung oder Bestätigung. Es ist auch nicht Tatbestandselement, welche dieser Zulassungen oder Bestätigungen im konkreten Fall nicht vorlag (vgl VwGH Ra 2016/09/0027).
Schlagworte
Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Tatumschreibung; Konkretisierung;Anmerkung
VwGH 29.01.2021, Ra 2021/09/0003-3, ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.1637.001.2020Zuletzt aktualisiert am
10.02.2021