Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1Beachte
Rechtssatz
§ 42 Abs. 1 AVG ist betreffend den Eintritt der Präklusion unter den dort genannten Voraussetzungen nicht dispositives Recht, von dem nach Gutdünken der Behörde zum Nachteil des Antragstellers im Verwaltungsverfahren abgegangen werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018060056.L03Im RIS seit
05.01.2021Zuletzt aktualisiert am
05.01.2021