Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
03.11.2020Norm
AWG 2002 §73Rechtssatz
Zur Ermittlung der voraussichtlich anfallenden Kosten der Ersatzvornahme können anstelle eines Sachverständigengutachtens auch Angebote von Unternehmen eingeholt werden, da es sich bei beiden Vorgangsweisen um durchaus gleichwertige Methoden zur Bestimmung der voraussichtlichen Kosten handelt (vgl VwGH 2003/06/0191; 2011/03/0173 mwN).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Entfernungsauftrag; Verfahrensrecht; Ersatzvornahme; Kosten; Vorauszahlung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.815.001.2019Zuletzt aktualisiert am
29.12.2020