Norm
ABGB §786Rechtssatz
Die Begründung des Auskunftsanspruchs erfordert, dass der Auskunftswerber Umstände behauptet und beweist, die auf pflichtteilsrelevante Zuwendungen des Erblassers schließen lassen. Beim Anspruch gegen einen (möglichen) Geschenknehmer sind Indizien erforderlich, dass der Erblasser die betreffende Person beschenkt hat. Bei Auskunftsbegehren gegen mögliche Geschenknehmer innerhalb des engeren Familienkreises sind – insbesondere, wenn sie selbst pflichtteilsberechtigt sind – an diese Indizien keine hohen Anforderungen zu stellen. Wurde etwa bewiesen, dass der Pflichtteilsberechtigte bereits hinzuzurechnende Schenkungen erhalten hat, liegt schon darin ein ausreichendes Indiz dafür, dass auch noch weitere solche Zuwendungen an diesen erfolgt sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auskunftsanspruch; Schenkungen; Hinzurechnung; Behauptungspflicht; BeweispflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133354Im RIS seit
30.12.2020Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021