RS OGH 2020/11/27 2Ob227/19z, 2Ob211/20y

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Veröffentlicht am 27.11.2020
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Norm

ABGB §786

Rechtssatz

Die Begründung des Auskunftsanspruchs erfordert, dass der Auskunftswerber Umstände behauptet und beweist, die auf pflichtteilsrelevante Zuwendungen des Erblassers schließen lassen. Beim Anspruch gegen einen (möglichen) Geschenknehmer sind Indizien erforderlich, dass der Erblasser die betreffende Person beschenkt hat. Bei Auskunftsbegehren gegen mögliche Geschenknehmer innerhalb des engeren Familienkreises sind – insbesondere, wenn sie selbst pflichtteilsberechtigt sind – an diese Indizien keine hohen Anforderungen zu stellen. Wurde etwa bewiesen, dass der Pflichtteilsberechtigte bereits hinzuzurechnende Schenkungen erhalten hat, liegt schon darin ein ausreichendes Indiz dafür, dass auch noch weitere solche Zuwendungen an diesen erfolgt sind.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auskunftsanspruch; Schenkungen; Hinzurechnung; Behauptungspflicht; Beweispflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133354

Im RIS seit

30.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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