TE Bvwg Erkenntnis 2020/11/17 W150 2199404-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 17.11.2020
beobachten
merken

Entscheidungsdatum

17.11.2020

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2
VwGVG §29 Abs5

Spruch



W150 2199406-1/9E

W150 2199412-1/10E

W150 2199404-1/8E

W150 2233867-1/6E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 16.10.2020 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. KLEIN als Einzelrichter über die Beschwerde von 1.) Herrn XXXX , geb. XXXX 1991 , StA. Afghanistan, 2.) Frau XXXX , geb. XXXX 1994 , StA. Afghanistan, 3.) dem mj. XXXX , geb. XXXX 2011 , StA. Afghanistan, vertreten durch die Zweitbeschwerdeführerin als Mutter und gesetzliche Vertreterin und 4.) dem mj. XXXX , geb. XXXX 2020, vertreten durch die Zweitbeschwerdeführerin als Mutter und gesetzliche Vertreterin, alle vertreten durch Herrn RA Mag. Robert BITSCHE gegen die Bescheide des BFA, RD NÖ Außenstelle St. Pölten ad 1) Zl. XXXX , ad 2) Zl. XXXX , und ad 3) Zl. XXXX , jeweils vom 24.05.2018, und ad 4) Zl. XXXX vom 24.07.2020, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.10.2020 zu Recht erkannt:

A)

Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, in der Fassung BGBl. I Nr. 145/2017, sowie XXXX , XXXX , und XXXX gemäß 3 Abs. 1 AsylG 2005 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt.

Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX sowie XXXX , XXXX , und XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text


Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Die gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 16.10.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da keine Verfahrenspartei einen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb von zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift stellte.

Schlagworte

Asylgewährung von Familienangehörigen Familienverfahren Flüchtlingseigenschaft gekürzte Ausfertigung Minderjährigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2020:W150.2199404.1.00

Im RIS seit

23.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten