RS Vwgh 1986/2/13 85/06/0171

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Veröffentlicht am 13.02.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita
VwGG §46 Abs1

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann aber Gesetzesunkenntnis nicht als ein unvorhergesehenes der unabwendbares Ereignis angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985060171.X00

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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