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L92107 Behindertenhilfe Rehabilitation TirolNorm
AVG §38Rechtssatz
Die Frage, ob bzw. in welchem Ausmaß ein Anspruch auf Kostenübernahme nach § 179a Abs. 2 StVG besteht, stellt im Verfahren betreffend Gewährung von Leistungen nach dem Tir. TeilhabeG 2018 eine Vorfrage iSd § 38 AVG dar.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019100175.L01Im RIS seit
08.01.2021Zuletzt aktualisiert am
08.01.2021