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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung VorarlbergNorm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/07/0411 B 21. Februar 2020 RS 1 (hier ohne den ersten Satz)Stammrechtssatz
Die Existenz von Agrargemeinschaften setzt das Vorliegen von agrargemeinschaftlichen Grundstücken voraus. Welche Grundstücke agrargemeinschaftliche Grundstücke darstellen, ist bereits im Gesetz definiert. Die Frage, ob eine Agrargemeinschaft vorliegt, erfordert jeweils eine Einzelfallbeurteilung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020100086.L01Im RIS seit
22.12.2020Zuletzt aktualisiert am
22.12.2020