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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1Rechtssatz
Das VwG hat keine spruchgemäße Entscheidung über einen bestimmten Zeitraum getroffen. Soweit die Revisionswerberin rügt, das VwG habe über die beantragte Mindestsicherungsleistung für diesen bestimmten Zeitraum nicht entschieden, behauptet sie daher eine Verletzung der Entscheidungspflicht. Damit macht sie keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Erkenntnisses geltend (vgl. VwGH 21.1.2015, Ro 2014/10/0027; 24.6.2015, 2012/10/0178; 26.9.2019, Ra 2018/10/0083).
Schlagworte
Verletzung der EntscheidungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020100074.L01Im RIS seit
21.12.2020Zuletzt aktualisiert am
21.12.2020