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L37351 Jagdabgabe BurgenlandNorm
AVGBeachte
Rechtssatz
Im Spruch eines Erkenntnisses (bzw. eines Bescheides) im Entschädigungsverfahren nach dem Bgld JagdG 2017 ist entweder das Bestehen eines Anspruches auf einen ziffernmäßig bestimmten Vermögensschaden festzustellen oder der zu Grunde liegende Antrag abzuweisen (vgl. sinngemäß - dort zu Schadenersatzansprüchen nach dem Slbg Gleichbehandlungsgesetz - VwGH 6.11.2019, Ra 2018/12/0011). Weder die vom VwG hier anzuwendenden Verfahrensvorschriften (VwGVG 2014 und die nach § 17 VwGVG 2014 sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen des AVG), noch das Bgld JagdG 2017 sehen die Möglichkeit vor, getrennt nach Grund und Höhe des Anspruchs abzusprechen. Dies käme nicht einmal dann in Betracht, wenn sich das VwG darauf beschränkt hätte, über den Anspruch zunächst bloß dem Grunde nach abzusprechen, wie dies im Zivilverfahren nach § 393 ZPO möglich wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030081.L03Im RIS seit
21.12.2020Zuletzt aktualisiert am
21.12.2020