RS Vwgh 2020/11/23 Ro 2020/03/0041

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Veröffentlicht am 23.11.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/03 Nationalrat Bundesrat
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs6 Z1
GO NR 1975 Anl1 §36 Abs1
GO NR 1975 Anl1 §55
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Dem VwGH ist es verwehrt, aus Anlass der Revision einer im Revisionsrecht auf die Verletzung ihrer prozessualen Rechte beschränkten Partei eine - diese prozessuale Rechte nicht verletzende - inhaltliche Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung aufzugreifen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020030041.J04

Im RIS seit

22.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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