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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs6 Z1Rechtssatz
Dem VwGH ist es verwehrt, aus Anlass der Revision einer im Revisionsrecht auf die Verletzung ihrer prozessualen Rechte beschränkten Partei eine - diese prozessuale Rechte nicht verletzende - inhaltliche Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung aufzugreifen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020030041.J04Im RIS seit
22.12.2020Zuletzt aktualisiert am
22.12.2020