RS OGH 2020/7/29 9ObA29/20k

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Veröffentlicht am 29.07.2020
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Norm

ARG §7 Abs7
ARG §9 Abs5

Rechtssatz

Ein Arbeitnehmer hat für die von ihm an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist, geleistete Arbeit keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs 5 ARG, weil in diesem Fall keine Beschäftigung während der Feiertagsruhe vorliegt (§ 7 Abs 7 ARG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133338

Im RIS seit

21.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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