Norm
PVG §2 Abs2Schlagworte
Mitwirkungsrechte des DA; kein Mitwirkungsrecht des DA an Hearings in Besetzungsverfahren; Wahrnehmung der PV-Funktion durch einzelne PV; keine PVG-Verletzung durch DG-OrganRechtssatz
Die Vorgangsweise der DL, B zum Hearing im Juni 2020 sowohl in seiner Eigenschaft als fachkundiger Sachverständiger als auch in seiner Funktion als einzelner PV einzuladen, steht mit den rechtlichen Vorgaben des PVG nicht im Widerspruch, weshalb Bestimmungen des PVG nicht verletzt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B5.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
18.12.2020