RS Pvak 2020/11/3 B5-PVAB/20

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Veröffentlicht am 03.11.2020
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Norm

PVG §2 Abs2
PVG §28 Abs2

Schlagworte

Wahrnehmung der PV-Funktion durch einzelne PV

Rechtssatz

Das Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass B zwar (auch) in seiner Eigenschaft als „Mitglied“ des DA, also als einzelner Personalvertreter, beim Hearing anwesend war, nicht jedoch als „Vertreter“ des Kollegialorgans DA.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:B5.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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