Norm
PVG §2 Abs2Schlagworte
Wahrnehmung der PV-Funktion durch einzelne PVRechtssatz
Ein PV kann bestimmte Aufgaben in seiner Funktion als PV wahrnehmen, ohne als Vertreter des DA aufzutreten. Nach PVG ist nicht erforderlich, dass für jedes Auftreten einer/eines einzelnen PV ein Beschluss des DA vorzuliegen hat. Nur dann, wenn ein/e PV als Vertreter/in des DA auftreten möchte, soll oder muss, ist nach PVG ein entsprechender Beschluss des DA Voraussetzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B5.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
18.12.2020