RS Pvak 2020/11/3 B5-PVAB/20

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Veröffentlicht am 03.11.2020
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Norm

PVG §2 Abs2
PVG §28 Abs2

Schlagworte

Wahrnehmung der PV-Funktion durch einzelne PV

Rechtssatz

Ein PV kann bestimmte Aufgaben in seiner Funktion als PV wahrnehmen, ohne als Vertreter des DA aufzutreten. Nach PVG ist nicht erforderlich, dass für jedes Auftreten einer/eines einzelnen PV ein Beschluss des DA vorzuliegen hat. Nur dann, wenn ein/e PV als Vertreter/in des DA auftreten möchte, soll oder muss, ist nach PVG ein entsprechender Beschluss des DA Voraussetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:B5.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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