RS Pvak 2020/11/3 B5-PVAB/20

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.2020
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Norm

PVG §2 Abs2
PVG §9
PVG §28 Abs2

Schlagworte

Mitwirkungsrechte des DA; kein Mitwirkungsrecht des DA an Hearings in Besetzungsverfahren; Wahrnehmung der PV-Funktion durch einzelne PV

Rechtssatz

B wurde von der DL in seiner Eigenschaft als erfahrener und umsichtiger Justizwachebeamter mit Kenntnissen des Aufgabengebietes der zu besetzenden freien Planstelle eingeladen, aber auch in seiner Funktion als Personalvertreter (PV). Diese Einladung bezog sich nicht auf ihn als Vertreter des Personalvertretungsorgans Dienststellenausschuss, sondern zusätzlich zu seiner Fachkunde (auch) auf seine Eigenschaft als PV.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:B5.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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