Norm
PVG §2 Abs2Schlagworte
Mitwirkungsrechte des DA; kein Mitwirkungsrecht des DA an Hearings in Besetzungsverfahren; Wahrnehmung der PV-Funktion durch einzelne PVRechtssatz
B wurde von der DL in seiner Eigenschaft als erfahrener und umsichtiger Justizwachebeamter mit Kenntnissen des Aufgabengebietes der zu besetzenden freien Planstelle eingeladen, aber auch in seiner Funktion als Personalvertreter (PV). Diese Einladung bezog sich nicht auf ihn als Vertreter des Personalvertretungsorgans Dienststellenausschuss, sondern zusätzlich zu seiner Fachkunde (auch) auf seine Eigenschaft als PV.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B5.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
18.12.2020