Norm
PVG §41 Abs4Schlagworte
Beschwerdelegitimation BVP (ZBVP)Rechtssatz
Da die ZBVP und ihr Stellvertreter kein PVO iSd § 3 Abs. 1 PVG darstellen, sind sie zur Erhebung einer Beschwerde nach § 41 Abs. 4 PVG wegen behaupteter Verletzung des PVG durch ein Organ des Dienstgebers nicht berechtigt. Ihre Beschwerde konnte daher mangels Beschwerdelegitimation nicht in Prüfung gezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B7.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
17.12.2020