Norm
PVG §3 Abs1Schlagworte
Beschwerdelegitimation; PVORechtssatz
Nach § 41 Abs. 4 PVG kann sich ein Organ der Personalvertretung (§ 3 Abs. 1 PVG) bei der Aufsichtsbehörde wegen behaupteter Verletzung des PVG innerhalb des letzten Jahres durch ein Organ des DG beschweren, wobei solche Beschwerden nach § 41 Abs. 5 PVG im Wege des zuständigen ZA einzubringen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B7.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
17.12.2020