RS OGH 2020/11/12 6R29/20m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.2020
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Norm

ZPO §21
RAO §10

Rechtssatz

Die Streitverkündung an den anwaltlichen Rechtsvertreter des Prozessgegners ist zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2020:RG0000185

Im RIS seit

17.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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