Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.10.2020Norm
VwGVG 2014 §31 Abs1Rechtssatz
Grund für die Unzulässigkeit einer Beschwerde und damit Anlass für das VwG, einen Zurückweisungsbeschluss zu erlassen, kann insbesondere sein, wenn es sich bei der angefochtenen Erledigung um keinen Bescheid handelt. Ebenso ist nach stRsp des VwGH ein Rechtsmittel gegen einen schon ex lege außer Kraft getretenen Bescheid jedenfalls zurückzuweisen (vgl VwGH 99/16/0151).
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsschließung; Verfahrensrecht; Bescheid; ex lege Außerkrafttreten; Beschwerde; Unzulässigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1228.002.2019Zuletzt aktualisiert am
14.12.2020