TE Bvwg Erkenntnis 2020/10/13 W151 2178522-1

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Veröffentlicht am 13.10.2020
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Entscheidungsdatum

13.10.2020

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2
AsylG 2005 §34 Abs4
AsylG 2005 §34 Abs5
VwGVG §29 Abs5

Spruch



W151 2178520-1/24E

W151 2178522-1/26E

W151 2178519-1/25E
W151 2178510-1/20E

W151 2178512-1/22E

Gekürzte Ausfertigung des am 25.09.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Doris KOHL, MCJ über die Beschwerden von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, mj. XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan und mj. XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan vertreten durch Deserteurs- und Flüchtlingsberatung diese vertreten durch Lena Hannah BRODY, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Niederösterreich, jeweils vom 25.10.2017, Zl. XXXX , Zl. XXXX , Zl. XXXX , Zl. XXXX und Zl. XXXX , jeweils wegen §§ 3 AsylG 2005 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:

A)

I. Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, mj. XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan und mj. XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan gemäß § 3 Abs 1 iVm § 34 Abs. 2, 4 und 5 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, idgF, (AsylG) jeweils der Status eines Asylberechtigten zuerkannt.

II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wird festgestellt, dass XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, mj. XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan und mj. XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 25.09.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

Asylgewährung von Familienangehörigen Familienverfahren Flüchtlingseigenschaft gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2020:W151.2178522.1.00

Im RIS seit

14.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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