Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §53 Abs1Beachte
Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind im Rahmen der Ablehnung jene Umstände glaubhaft zu machen, welche die Fachkunde des Sachverständigen in Zweifel ziehen. Die mangelnde Fachkunde eines Sachverständigen kann mit Erfolg nur durch ein konkretes Vorbringen geltend gemacht werden, wonach das vom Sachverständigen erstattete Gutachten unrichtig oder unvollständig ist (vgl. VwGH 21.6.2017, Ra 2017/03/0016, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019040021.J85Im RIS seit
05.01.2021Zuletzt aktualisiert am
05.01.2021