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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §17 Abs1Beachte
Rechtssatz
Es steht die Einsicht in bestimmte Schriftstücke losgelöst von der Führung eines konkreten Verfahrens nicht zu, wenn diese Schriftstücke nicht Entscheidungsgrundlage in einem von der Behörde geführten konkreten Verfahren waren (vgl. VwGH 28.1.2004, 2003/12/0173).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019040021.J23Im RIS seit
05.01.2021Zuletzt aktualisiert am
05.01.2021