Index
14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AVG §3 Z1Beachte
Rechtssatz
Die Zuständigkeit nur "einer" Landesregierung ist beim UVP-Genehmigungsverfahren nicht erforderlich. Der Umstand, dass es im UVP-G 2000 hinsichtlich der anzuwendenden materiell-rechtlichen Bestimmungen zu einer Genehmigungskonzentration kommt, steht der Annahme, dass bei einem Bundesländergrenzen überschreitenden Vorhaben mehrere Behörden örtlich zuständig sind, nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019040021.J06Im RIS seit
05.01.2021Zuletzt aktualisiert am
05.01.2021