Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Rechtssatz
Darauf, ob der Fremde seinen Aufenthalt im Bundesgebiet genutzt hat, um sich "nachhaltig zu integrieren", bzw. wie kontinuierlich er in der Vergangenheit einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, ist bei der Prüfung des § 76 Abs. 3 Z 9 FrPolG 2005 nicht entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, inwieweit aktuell eine soziale Vernetzung vorhanden ist, die eine Flucht unwahrscheinlich macht.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019210274.L02Im RIS seit
15.12.2020Zuletzt aktualisiert am
15.12.2020