Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §25a Abs4aRechtssatz
Wurde ein Antrag auf Ausfertigung des mündlich verkündeten Erkenntnisses - auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes - nicht in der zweiwöchigen Frist ab Zustellung der Niederschrift (§ 29 Abs. 2a Z 1 VwGVG 2014) gestellt und tritt der Revisionswerber dem - trotz Einräumung einer Äußerungsmöglichkeit - nicht entgegen (vgl. VwGH 9.1.2018, Ra 2017/19/0508), so erweist sich die Revision schon mangels eines (rechtzeitigen) Antrags auf Ausfertigung iSd § 25a Abs. 4a letzter Satz VwGG als unzulässig (vgl. VwGH 6.7.2020, Ra 2020/03/0065; 21.7.2020, Ra 2020/02/0079).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090048.L01Im RIS seit
09.12.2020Zuletzt aktualisiert am
09.12.2020